Das Sorgerecht

Nach einer Trennung oder einer Scheidung haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht, auch wenn die Eltern nicht verheiratet waren. In besonderen Fällen, wenn zum Beispiel das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen werden.

Beispiele für Gefährdung des Kindeswohles:

Bei Kindesentführung, Drogenabhängigkeit, starke Konflikte zwischen den Eltern und Unzuverlässigkeit eines Elternteils können dazu beitragen, dass das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wird, da sonst das Kind unter der Situation leiden würde und damit das Kindeswohl gefährdet ist.

Meistens können sich in solchen Fällen, die Eltern nicht alleine einigen und ein Gericht muss darüber entscheiden, ob ein gemeinsames Sorgerecht im Interesse des Kindes ist. Dazu wird in den meisten Fällen auch das Kind angehört. Diese Anhörung des Kindes findet auf spielerische Art und Weise an einem gesonderten Termin und in einem ruhigen Raum (nicht im Gerichtssaal) statt. Es spricht nur der Vorsitzende oder die Vorsitzende mit dem Kind.

Allerdings wenn die Eltern starke Konflikte untereinander haben und auch eine Mediation nicht hilft, die Unstimmigkeiten/Konflikte zu verbessern, ist es für das Kindeswohl besser das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zu zusprechen.

Wie wirkt sich das Sorgerecht auf den Kindesunterhalt aus?

Lebt das Kind vorwiegend bei einem Elternteil, so steht ihm Kindesunterhalt (siehe Düssseldorfertabelle) von dem anderen Elternteil zu. Wird der Kindesunterhalt von dem anderen Elternteil nicht bezahlt, so kann dieser mit Hilfe des Jugendamtes (kostenfrei) oder über das Gericht mit einem Anwalt eingeklagt werden.

Das kleine Sorgerecht kann nach §1687b an den Stiefvater übertragen werden
Das kleine Sorgerecht kann nach §1687b an den Stiefvater übertragen werden

Was beinhaltet das kleine Sorgerecht ?

Heiratet die Mutter erneut, so bekommt der „Stiefvater“ nicht das Sorgerecht.

Lebt das Kind allerdings hauptsächlich bei der Mutter und dem „Stiefvater“ kann die Mutter dem „Stiefvater“ das kleine Sorgerecht nach §1687b übertragen. Das macht auch Sinn, da er sonst in alltäglichen Entscheidungen kein Mitspracherecht hätte und das wäre nicht im Sinne des Kindes.

Beispiele für alltägliche Entscheidungen sind:

  • Wann geht das Kind ins Bett
  • Entschuldigungen für die Schule
  • Arzttermine und U-Untersuchungen
  • Testate /Klausuren unterschreiben

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