Betreuungsgeld (neues Betreuungsgeld)
Das neue Betreuungsgeld wurde von der schwarz/gelben Koalition 2012 vorgeschlagen. Letztendlich ist dieses Gesetz auch im Bundesrat nicht gescheitert. Dadurch kann das umstrittene Betreuungsgeld, welches Umgangssprachlich auch „Herdprämie“ genannt wird, zum 01.August 2013 eingeführt werden. Neben dem Betreuungsgeld gibt es auch noch das Elterngeld. Das Betreuungsgeld wurde im Koalitionsvertrag bereits 2009 beschlossen.
Wieso das neue Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld ist für die Eltern vorgesehen, die sich nach der Geburt Vollzeit um Ihre Kinder zu Hause kümmern und damit keinen Krippenplatz beanspruchen. Das Betreuungsgeld wird zum 1. August 2013 eingeführt. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt:
§ 16 Abs. 4 SGB VIII:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Ab 2013 sollen monatlich 100€ bezahlt werden und ab August 2014 sollen monatlich 150€ bezahlt werden. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Wo das Betreuungsgeld beantragt werden kann steht noch nicht fest. Sehrf wahrscheinlich bei der gleichen Stelle wo auch das Kindergeld beantragt wird.
Das Betreuungsgeld ist nicht nur in der Bundesregierung umstritten sondern auch in der gesamten Bevölkerung. Auf der einen Seite haben Familien die theoretische Wahlmöglichkeit zwischen Kita-Platz und bewusster Erziehung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass genau die Kinder nicht einen Kita-Platz beanspruchen die sowieso eine frühkindliche Unterstützung benötigen.
Aktuell wollen SPD und Grüne eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld einreichen. Dies mit der Begründung, dass die ca. zwei Milliarden Euro besser in den Ausbau von Kindertagesstätten oder Ganztagesschulen gesteckt werden sollen. Realistisch muss man sagen, dass das Betreuungsgeld für die nicht ausreichend ausgebauten Kindertagesstätten kein Ersatz darstellt. Denn eine wirkliche Wahlmöglichkeit für eine Familie, bei der beide Elternteile Arbeiten müssen, ist das Betreuungsgeld in der aktuellen Höhe nicht.
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